Kettenprüfung

Jedes Kettengehänge, Anschlagseile, Hebebänder und Rundschlingen müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach BGR 500 geprüft werden.

Betreiben von Arbeitsmitteln - BGR 500

Ladegabeln und Betonsilos werden ebenfalls von uns geprüft.

Kettengehänge müssen mindestens einmal in einem Zeitraum von drei Jahren einer zerstörungsfreien Rissprüfung unterzogen werden.

Wir führen für Sie die Rissprüfung (Fluxverfahren), Sichtprüfung- und Maßprüfung durch.

Diese Prüfung nehmen wir nach dem Magnetpulververfahren vor und reparieren gegebenenfalls beschädigte Teile.

Für jedes geprüfte und reparierte Kettengehänge erhalten Sie einen Prüfbericht.

Eine Rissprüfung ist alle 3 Jahre erforderlich.

Anfallende Kosten auf Anfrage

Gerne Beraten wir Sie persönlich

Kontaktdaten: Maier Baukrane

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